Um Krankheiten vorzubeugen oder die Gesundheit wiederherzustellen, kann eine ambulante Vorsorgekur von allen Altersgruppen in Anspruch genommen werden.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt. Dieser entscheidet über die jeweilige Kurform. Den Kurvorschlag des Arztes reichen Sie gemeinsam mit Ihrem persönlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Sofern der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zustimmt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Kurmaßnahme von Ihrer Krankenkasse bewilligt.
Die Krankenkassen unterstützen die Maßnahmen auch für Familienversicherte, chronisch Kranke und Kleinkinder mit einem finanziellen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe. Für die Unterkunft sind Sie selbst verantwortlich. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie sich für eine Ferienwohnung bzw. einem Appartement in unserem zentral gelegenen Haus als Übernachtungsmöglichkeit entscheiden. Zu einer ambulanten Vorsorgekur wird geraten, wenn ein Gesundheitsrisiko besteht, dass durch die Kurmaßnahme verringert werden kann. Eine Kur an der Nordsee behandelt u. a. Krankheitsbilder folgender Indikationen:
- Krankheiten der Atmungsorgane-Hauterkrankungen
- Herz-Gefäß und Kreislauferkrankungen
- Nervenleiden
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Erkrankungen bei Kinder
Die Dauer einer ambulanten Vorsorgekur beträgt meist drei Wochen und kann in der Regel alle drei Jahre beantragt werden. Ein durch Weiterbildung berechtiger Kurarzt koordiniert die Behandlung.